RECHT herzlich willkommen bei Rechtsanwälten Hesse in Bad Honnef (b Bonn)
Rechtsanwälte Stefan Hesse u. Heike Hesse. In Bürogemeinschaft mit Steuerberater Horst Buchholz
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Verkehrsunfall …
und die gegnerische Versicherung hat sich schon von ganz allein gemeldet, will Ihnen sogar alle Sorgen abnehmen? Auch als Unfallgeschädigter sollte man nicht blauäugig sein. Der gegnerische Versicherer ist nicht der unabhängige Berater und Vertreter Ihrer Interessen. Er wahrt seine Interessen und damit die Ihres Unfallgegners. Über Ihr Recht, einen eigenen Schadensachverständigen zu beauftragen, und über Ihre möglichen Ansprüche aus Anlass des Unfalls z.B. gegen Sozialleistungsträger wird er Sie vermutlich auch nicht beraten. Überlassen Sie die Klärung Ihrer Rechte also auch in diesem Bereich nicht ausgerechnet Ihrem Schuldner.
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Durchsuchung – Beschlagnahme – Festnahme – Vernehmung:
”Ich sage nichts ohne meinen Anwalt”
Wer als Beschuldigter redet, macht sich in erster Linie zum Beweismittel gegen sich selbst. Missverständnisse inklusive. Daher hat auch der Unschuldige sehr gute Gründe, sich zunächst mit dem Verteidiger seines Vertrauens zu beraten. Erst danach wird entschieden, ob überhaupt und ggf. wann man zur Sache aussagen will. Der Beschuldigte hat das Recht, umgehend und in jedem Fall vor seiner Vernehmung seinen Anwalt zu sprechen – und: ihn anzurufen!

